Kommentar zu den Änderungen im Erwachsenen-Schutz-Gesetz von Norbert Krammer/VertretungsNetz

Das neu kodifizierte Erwachsenenschutzgesetz löste die in die Jahre gekommene Sachwalterschaft im Juli 2018 ab. Eine wesentliche Änderung: Nun galt eine Höchstdauer (bei gerichtlicher und bei gesetzlicher) Erwachsenenvertretung von maximal drei Jahren. Dann endete die Vertretung.
Mit den Änderungen des Erwachsenschutz-Gesetzes im Jahr 2025 wurde jedoch die Maximalfrist bzw. die regelmäßige Kontrolle der Vertretungsverhältnisse schon nach kurzer Zeit neu festgelegt.
Die Änderungen im Erwachsenenschutzgesetz, die in der Bevölkerung noch immer nicht allgemein bekannt sind, werden in einem kurzen Kommentar in Bizeps von Norbert Krammer kurz vorgestellt und auf dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention kritisch besprochen, lest hier.
