Unter diesem Titel analysiert Barbara Blaha vom Momentum Institut Auswirkungen und Konsequenzen von befristeten Mietverträgen für Mieter*innen und Vermieter*innen. Während für Mieter*innen das geltende Recht ständige Bedrohung und Unsicherheit bedeutet, bleiben auf Vermieter*innenseite unzulässig eingehobene Mieten (wir reden immerhin von 168 Mio. im Jahr 2025!!) sanktionsfrei. Dass in befristeten Mieten das Risiko der Wohnungslosigkeit eingeschrieben ist, ist evident, darüber haben wir schon öfter berichtet.
Der Vergleich des Momentum Instituts von festgelegte Miethöhen in befristeten und unbefristeten Verträgen ergibt ein düsteres Bild, die Differenz beträgt in Österreich 45 %:

Ein Vergleich mit Deutschland, den Niederlanden und England zeigt, dass dort befristete Mietverträge die Ausnahme sind und nur durch konkrete, klar geregelte Ausnahmefälle (bspw. Sanierung) eine Befristung zulässig ist. Fehlen diese Gründe, werden befristete Verträge automatisch zu unbefristeten.
Die zentralen Schlussfolgerungen bzw. Forderungen von Blaha lauten: befristete Mietverträge sollen wieder zur Ausnahme werden, ein Ende von Kettenverträgen, eine transparente Berechnung des zulässigen Mietzinses bei Vertragsabschluss, Folgen für den Rechtsbruch von unzulässigen Mietzinsen sowie ein wirksamer Mietendeckel mit Herausnahme von eigentumsbezogene Betriebskosten.
Wie das aussieht bzw. was genau das konkret bedeutet, könnt ihr hier im Artikel nachlesen oder besser noch hören.
