Gastbeitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz
Die restriktiven Aufnahmekriterien der Stadt Salzburg für städtische Seniorenwohnhäuser wurden trotz anhaltender Kritik nicht verändert. Ausgeschlossen bleiben weiterhin Menschen mit einer psychischen Erkrankung, bei denen aufgrund angenommener Verhaltensauffälligkeiten oder Aggressionsverhalten ein zu hoher Betreuungsbedarf vermutet wird. Statt Verbesserungen in der personellen Ausstattung und dem Angebot von Fortbildungen für Mitarbeiter:innen werden pflegebedürftige Menschen ausgegrenzt und wegen ihren Erkrankungen diskriminiert.
Die fehlende Änderungsbereitschaft der „Menschenrechtsstadt“ Salzburg wird im Menschenrechtsbericht kritisiert und auch die Rücknahme der Ausschlusskriterien gefordert. Zum Beitrag geht´s hier.