Mickrige Sozialhilfe-Richtsätze in der Inflationsfalle

Gastbeitrag Norbert Krammer / VertretungsNetz

Die Richtsätze des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes liegen unter den vorher in der Mindestsicherung schon knapp bemessenen Berechnungen. Beibehalten wurde mit dem ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz die Berechnungsbasis. In den Landesgesetzen (als Ausführungsgesetze) wurden die Vorgaben mit verringerten Leistungen auch umgesetzt: In einer Haushaltsgemeinschaft erhalten erwachsene Personen um fünf Prozent weniger, die dritte Person muss sogar eine 30-prozentige Kürzung hinnehmen. Wer um Sozialhilfe ansuchen muss, hat ohnehin schon zu wenig Geld zur Verfügung. Jetzt heißt es nochmals den Gürtel enger schnallen und in Mehrpersonenhaushalten gibt’s weniger Geld für mehr Personen.

Dazu weiterführend der kurze Artikel im Rundbrief der Sozialplattform Oberösterreich.

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