Gastbeitrag Norbert Krammer / VertretungsNetz
Das Erwachsenenschutzgesetz ist seit etwas über vier Jahren in Kraft. Neben der inhaltlichen Neugestaltung und Verbesserung der Rechte für Menschen mit geminderter Entscheidungsfähigkeit wollte der Gesetzgeber auch die Anzahl der Vertretungsverhältnisse reduzieren. Während im Bereich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung trotz Vertretung die Selbstbestimmungsrechte neu abgesichert wurden und die Gesamtzahl der ehemaligen Sachwalterschaften deutlich sanken, ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung aller Erwachsenenvertretungen ein differenziertes Bild der Entwicklung in den letzten Jahren.
Im Zuge der geplanten Evaluierung des Gesetzes sollten die Bemühungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nochmals verstärkt werden, damit Selbstbestimmung in allen Bereichen des Rechtsverkehrs umfassend zur Geltung gelangen kann. Dabei dürfen Länder und Gemeinden nicht als wichtige Verantwortungsträger bei der Umsetzung vergessen werden. Zum Beitrag geht´s hier.