Gastbeitrag Norbert Krammer / VertretungsNetz Die Richtsätze des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes liegen unter den vorher in der Mindestsicherung schon knapp bemessenen Berechnungen. Beibehalten wurde mit dem ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz die Berechnungsbasis. In den Landesgesetzen (als Ausführungsgesetze) wurden die Vorgaben mit verringerten Leistungen auch umgesetzt: In einer Haushaltsgemeinschaft erhalten erwachsene Personen um fünf Prozent weniger, die dritte Person muss sogar […]