Gastbeitrag von Norbert Krammer / VertretungsNetz
Die weitreichenden Reformen, die durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz vor fast 2 Jahren ausgelöst wurden, können sich nicht in allen Bereichen wie vorgesehen entfalten, da vielfach die dafür notwendigen Unterstützungen für Selbstbestimmung und unterstützte Entscheidungsfindung fehlen. Hier gibt es weiterhin großen Nachholbedarf bei Bund, Länder und Kommunen.
Sehr deutlich wird das Auseinanderklaffen zwischen rechtlichen Vorgaben/Möglichkeiten und den real umgesetzten Maßnahmen bei Entscheidungen rund um die Änderung des Wohnortes. Dieser Problemlage unter besonderer Ausleuchtung der Intentionen des Erwachsenenschutzgesetzes (und der UN-Behindertenrechtskonvention) wird in dem Artikel hier nachgespürt.