Notlagen ist mit bedarfsorientierter Mindesthilfe zu begegnen

Gastbeitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz

Das Zweite Soziale Netz bleibt in der Dauerkrise, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der türkis-blauen Koalition leitete die inhaltliche Kehrtwende bei der Sozialhilfe ein. Obwohl immer wieder hervorgehoben, steht nun fest, dass die angepeilte Vereinheitlichung der Landesgesetze scheiterte. Die Unterschiede wurden 2023 noch vergrößert, beispielsweise bei der Anrechnung der Sonderzahlungen als Einkommen: Einige Bundesländer kürzen die Sozialhilfe weiterhin um den 13. und 14. Bezug (aus Arbeitseinkommen oder Pensionsleistung), andere Bundesländer nutzen die Möglichkeit um das spärliche Einkommen nicht weiter zu reduzieren.

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits viermal Bestimmungen aufgehoben. Es ist dringend an der Zeit, eine bedarfsorientierte Mindesthilfe für Menschen in Notlagen zu konzipieren. Norbert Krammer konturiert die aktuellen Problemlagen in seinem Beitrag im Rundbrief der Sozialplattform Oberösterreich, Ausgabe 4/23.

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