Sozialunterstützung muss bedarfsdeckend und leicht zugänglich sein

Gastbeitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz

Seit 2019 wurde auf Bundesebene die bewährte Bedarfsorientierte Mindestsicherung durch ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz abgelöst, welches von den meisten Bundesländern in das Landesgesetz schrittweise übernommen wurde. Kritik stand bereits am Beginn dieses Prozesses, weil es dadurch beispielsweise zu reduzierten Leistungen und Ausschluss von bestimmten bedürftigen Gruppen kommen kann. Mit der ersten Novelle des Gesetzes ermöglichte der Bundesgesetzgeber den Bundesländern mehr Spielraum um Härtefälle des Gesetzes auszuschließen. In einigen Bundesländern wurde dies genutzt, andere regieren weiter mit strenger, mit Hilfeleistung vorenthaltender, öffentlicher Hand.

Im Salzburger Menschenrechtsbericht 2023 wurde die Umsetzung in Salzburg von Norbert Krammer nochmals kritisch beleuchtet. Die Menschenwürde muss auch durch soziale Hilfen abgesichert werden – und hier haben die Bundesländer noch dringenden Handlungsbedarf. Zum Artikel gehts hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Verwandte Beiträge

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben