Beitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz
Das Erwachsenenschutzgesetz ist nun seit 3 ½ Jahren in Kraft und hat seine Wirkung schon spürbar entfaltet, auch wenn die Übergangsfrist (bis Ende 2023) noch etwas Spielraum lässt und die Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder vergleichbaren Beeinträchtigungen weiter auszubauen wäre.
Die Diskussion rund um die zwischenzeitlich beendete Vormundschaft für den britischen Popstar Britney Spears dient als Ausgangspunkt für die Darstellung der neuen österreichischen Gesetzeslage und die positive Entwicklung der neuen Vertretungsmöglichkeiten: Selbstbestimmt und individuell