Ein Gedanke zu „Hilfe für Mieter*innen in Not

  1. Mieterschutzverband Salzburg fordert temporäre Deckelung des Hauptmietzinses für alle Wohnungsmieten mit dem Richtwert, um die Erlangung von erweiterter Wohnbeihilfe zu ermöglichen.
    Räumungsklagen und Delogierungen steigen

    Der Gesetzgeber hat seine gesetzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von WohnraummieterInnen lediglich auf Mietzinsrückstände für den Zeitraum April – Juni 2020 ausgelegt.
    Zu diesem Zeitpunkt war es vielen MieterInnen noch möglich, die laufenden monatlichen Kosten durch Ersparnisse oder Kontoüberziehungen zu decken.
    Leider hat sich die Lage nach dem Sommer nicht entspannt, sondern wesentlich verschärft. Die COVID-Situation hat viele MieterInnen an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Das dicke Ende kommt zum Schluss!
    Gerade in einem vom Tourismus so stark geprägten Land wie Österreich führen die monatelangen Schließungen von gastgewerblichen Objekten zu massiven Einkommenseinbußen all jener, in dieser Branche ausgebildeten und beschäftigten Personen. Aber auch aus anderen Zweigen haben MitarbeiterInnen durch vermindertes Einkommen oder Arbeitslosigkeit mit der Begleichung des monatlichen Miet- und Betriebskostenaufwandes zu kämpfen.
    Es häufen sich die Räumungsexekutionen! Eine Aufschiebung des Räumungstermins ist nur bedingt möglich. Aber wie soll das gehen?
    Es müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden, damit nicht unzählige MieterInnen in den nächsten Monaten auf der Straße landen.
    Der Mieterschutzverband Salzburg fordert eine temporäre Deckelung aller Mietzinse für Wohnraum im Bundesland. Die einzuziehende Grenze soll der Richtwert sein, welcher auch bisher im Mietrechtsgesetz für viele Altbauten Geltung hat. Es sollen daher auch alle Mietverhältnisse, bei welchen bisher freie Mietzinsgestaltung möglich war, temporär mit dem Richtwertmietzins gedeckelt werden.
    Der Richtwert wird ca. alle 2 Jahre vom Gesetzgeber festgesetzt und verlautbart. Die letzte Anhebung hat 2019 stattgefunden, der Finanzminister hat die planmäßige Anhebung (zuletzt in etwa zw. 20-30 Cent/qm) von April 2021 auf April 2022 verschoben, um MieterInnen nicht weiter zu belasten.
    Der Richtwert ist je Bundesland unterschiedlich hoch und liegt seit April 2019 innerhalb einer Bandbreite von netto € 5,30 pro Quadratmeter im Burgenland bis € 8,92 pro Quadratmeter in Vorarlberg. In Salzburg liegt er bei € 8,03 pro m².
    Durch eine gesetzliche, befristete Maßnahme kann der stets immense Bürokratieaufwand, welcher mit vielen COVID-Fördermaßnahmen einher geht, verhindert werden.
    Die Begrenzung auf den Richtwertmietzins ermöglicht in Folge vielen MieterInnen die Antragstellung auf Gewährung einer Wohnbeihilfe. Dadurch kann rasch und erheblich vielen MieterInnen aus den prekären finanziellen Situationen geholfen werden.

    Kontakt: Mag. Karin Edtbrustner, Mieterschutzverband Salzburg, Tel. 0662/841252

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