Das Ziel bleibt, Selbstbestimmung zu erhalten

Norbert Krammer über das Erwachsenenschutzgesetz

© Norbert Krammer

Im August 2023 fand die Staatenprüfung Österreichs zur UN-BRK statt und es wurde die Umsetzung in mehreren Bereichen kritisch beleuchtet. Das Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) bleibt eines der Leuchtturmprojekte der durchwegs zögerlichen Umsetzung der UN-BRK. Aber auch beim ErwSchG gibt es Verbesserungsbedarf.

In dem Beitrag im Rundbrief der Sozialplattform Oberösterreich wird die Umsetzung des ErwSchG beleuchtet und insbesondere die Erhaltung der Selbstbestimmung näher analysiert. Mängel werden benannt und Verbesserungen eingefordert. Hier sind insbesondere die Länder beim Angebot von Alternativen zu Vertretungen im Verzug. Details zur Analyse von Norbert Krammer finden Sie im Beitrag hier.

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