Wohnbedarfserhebung 2018

Im Monat Oktober 2018 wurde wieder Personen, die nach BAWO-Kriterien von Wohnungslosigkeit in Stadt und Land Salzburg betroffen sind, erhoben. Dafür wurden Institutionen befragt, an welche sich wohnungslose Personen zur Beseitigung ihrer Notlage wenden. Dazu zählen betreute Wohneinrichtungen, Notschlafstellen, Beratungsinstitutionen, betreute Arbeitseinrichtungen, Pfarren und Klöster, Pensionen und Herbergen, Krankenanstalten, Strafanstalten und sonstige Institutionen aus dem psychosozialen Feld. Genannt werden ausschließlich Personen, die im Erhebungszeitraum persönlichen Kontakt zu den genannten Einrichtungen hatten, Wartelisten werden nicht berücksichtigt.

Wie im Jahr 2017 wurde neben der Stadt Salzburg auch das Land Salzburg in die Untersuchung mit einbezogen. Mittels der Online-Umfrage-Software limesurvey wurden soziodemografische Merkmale, wie Geschlecht, Geburtsdatum und aktueller Aufenthaltsort erhoben. Zudem wurde die jeweilige Wohnsituation, sowie die Anfangsbuchstaben des Familien- und Vornamens zur Erfassung von Doppel- und Mehrfachnennungen sowie die Anzahl mitziehender minderjähriger Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren abgefragt. Die Antwortkategorien orientieren sich an der von der FEANTSA entwickelten europäischen Typologie von Wohnungslosigkeit (ETHOS, siehe Seite Anhang) und lassen sich grob in Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, ungesichertes Wohnen und ungenügendes Wohnen einteilen

Im Oktober haben wir insgesamt 1539 Personen erhoben.

1234 volljährige und 27 minderjährige Personen wurden mit ihren vollständigen Daten als wohnungslos registriert. Zudem wurden insgesamt 424 minderjährige Kinder und Jugendliche als mitziehende Minderjährige mit eingeschränkten Daten angeführt, was ein Gesamtergebnis von 450 Minderjährigen ergibt. Da aber aufgrund der Erhebungsmethode der unwahrscheinliche Fall nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass zwei Elternteile in verschiedenen Einrichtungen gezählt werden, wird ein bereinigter Mindestwert in der Erhebung berücksichtigt. Dazu werden bei mitziehenden Minderjährigen bei der gleichen angegebenen Anzahl an Kindern nur die Väter bzw. nur die Mütter gezählt. Dieser bereinigte Wert liegt bei 278 Personen. Somit werden 305 mitziehende Minderjährige in die Erhebung einbezogen.

Insgesamt wurden also im Erhebungszeitraum im Bundesland Salzburg 1539 Menschen in Wohnungsnot erfasst. Das entspricht einem Rückgang der Nennungen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 13%. Dieser ist vor allem auf eine methodische Änderung im

Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. In der Vergangenheit wurden bei der Nennung des Diakonie Flüchtlingsdienstes Wartelistenplätze berücksichtigt, auch wenn im Erhebungszeitraum kein Kontakt zu den Personen bestanden hat. Bereinigt man die Daten (166 Nennungen), ist dennoch ein leichter Rückgang um ca. 6% festzustellen.

Die gesamte Wohnbedarfserhebung 2018 finden Sie hier

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