Gastbeitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz
Die von Österreich 2008 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN—BRK) bereitete den Boden für das 2. Erwachsenenschutzgesetz und ist bei einer Beurteilung stets gemeinsam zu analysieren. Die im Herbst 2023 abgeschlossene Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Frage der Umsetzung der UN-BRK zeigte leider viele Lücken und mangelndes Engagement vor allem der Länder und Gemeinden auf. Darunter leidet auch die positive Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes. Und damit auch die beabsichtigte Verbesserung der Selbstbestimmung für Menschen mit geminderter Entscheidungsfähigkeit. Da heißt es weiter warten, bis die notwendigen Alternativen zur Verfügung stehen, damit ein selbstbestimmtes Leben in allen Bereichen umgesetzt und Stellvertretung reduziert bzw. verhindert wird. Der Artikel
Der Artikel „Selbstbestimmung in der Warteschleife“ – erschienen im Rundbrief 01/24 der Sozialplattform Oberösterreich – zeigt einige Problembereiche auf.