Leserbrief Mag. Norbert Krammer / VertretungsNetz
Die Bundesregierung kündigt schon seit Tagen einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro für fast alle Personen an. Nur Spitzenverdiener*innen sollen ausgenommen bleiben. Soweit so erfreulich (Zuschuss wegen der enorm gestiegenen Preise) und üblich (Sozialleistung nach Bedürftigkeitsprüfung).
Personen, die mehr als 5670 Euro monatlich verdienen, sind als SpitzenverdienerInnen von dem Zuschuss – einer Fürsorgeleistung –theoretisch ausgenommen. Praktisch bekommen sie alle einen Gutschein, aber mit dem Appell an die Einkommensreichen, dass sie den Gutschein nicht einlösen mögen.
Während also der Ausgleichszulagenrichtsatz, die sogenannte Mindestpension, 2022 nur um knapp 30 Euro monatlich erhöht wurde, definiert die Bundesregierung beim Energiekostenzuschuss den Schwellenwert für eine Sozialleistung mit dem Fünfeinhalbfachen der Mindestpension. Da geraten die Dimensionen aus den Fugen. Armut – auch Energiearmut – wird mit dieser Zuwendungspolitik im Gießkannenprinzip nicht bekämpft!