Beitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz
Vor einer medizinischen Behandlung – und eine Schutzimpfung ist eine solche – muss eine umfassende Aufklärung erfolgen, um die Möglichkeit der Zustimmung oder der Ablehnung zu klären. Dies gilt auch für Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung.
Durch die ärztliche Aufklärung wird auch die Frage der Entscheidungsfähigkeit geklärt. Sollte die nicht vorliegen, müssen die im Erwachsenenschutzgesetz festgelegten geeigneten Maßnahmen der Unterstützung eingeleitet werden, damit die Selbstbestimmung möglichst weitreichend erhalten bleibt. Dieser wichtige Ablaufprozess darf auch in der aktuellen Situation nicht übersehen werden, lesen Sie hier.