Gastbeitrag von Norbert Krammer
Schon vor der Beschlussfassung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und auch später bei der Implementierung hat die türkis-blaue Bundesregierung den Kritiker*innen oft die kleinen „Vorteile“, beispielsweise auch den „Behindertenbonus“ entgegengehalten. Die Ausführungsgesetze – bisher fünf von neun Bundesländern – haben den Zuschlag für Menschen mit Behinderungen übernommen, aber unterschiedlich umgesetzt. Es gibt immer mehr Beschwerden von Menschen mit Behinderungen, dass ihnen vom Sozialamt der angepriesene Behindertenzuschuss zur Sozialhilfe nicht gewährt wird. Eine Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen ist dringend erforderlich. Zum Artikel geht´s hier.