Sozialhilfe-Empfänger:innen dürfen Spenden nicht behalten

Gastbeitrag VertretungsNetz

Mit einer finanziellen Zuwendung in Form einer Spende können oft kleine und individuelle Notlagen von Menschen verbessert werden, sei es z.B. ein notwendiger Kühlschrank oder Kleidung von Heimbewohner:innen. Immer wieder muss hier das VertretungsNetz spendenwilligen Organisationen oder Personen allerdings erklären, dass die angedachte Spende zur Verbesserung der Lebenssituation nur ein Durchgangsposten in Richtung Sozialhilfebehörde ist, da diese Spende gemeldet werden muss und von der Sozialhilfe/Mindestsicherung/Sozialunterstützung in Abzug gebracht wird. Eine gesetzliche Reparatur ist dringend notwendig! Eine dazu aufbereitete Darstellung des Artikels vom VertretungsNetz auf Bizeps findet ihr hier.

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