Im September 2022 wurde der Klimabonus und Teuerungsausgleich an alle Personen in Österreich, die mindestens 183 Tage in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, ausbezahlt. In Ermangelung einer Wohnung verfügen obdach- und wohnungslose Personen bei Sozialorganisationen über eine Hauptwohnsitzbestätigung (HWB) nach § 19a Meldegesetz und somit über eine gültige und amtliche Meldeadresse. Dass es auch in Salzburg, wo die Mietpreise im Bundesländervergleich an der Spitze liegen, viele Personen mit Wohnversorgungskrisen und daher folglich Hauptwohnsitzbestätigungen insbesondere bei der Sozialberatung der Soziale Arbeit gGmbH gibt, ist evident.
Leider gab es im September keine Auszahlung für diese Personen, sondern wurden sie auf die dafür vorgesehene nächste Auszahlung im Februar 2023 vertröstet. Doch auch dieser Termin verstrich ergebnislos. Bei unzähligen Urgenzen seitens Berater*innen sowie Klient*innen wurde mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch hätten oder noch warten müssten. Das Klimaministerium war im Zuge mehrerer Treffen mit uns und anderen Sozialorganisationen sowie unseres Dachverbandes BAWO um Anspruchsklärung und Lösungen bemüht, doch trotz neuerlicher Terminisierung der Auszahlung für spätestens Juli gab es bis heute keinen Klimabonus 2022 für wohn- und obdachlose Personen mit HWB. Dies ist nach beinahe einem Jahr Wartezeit auf einen rechtmäßigen Anspruch weder verständlich noch nachvollziehbar und gleichsam empörend. Gemeinsam mit der BAWO, die in ihrem Sommer-Newsletter die (un)endliche Geschichte schildert, bleiben wir dran.