
Die Wohnbauförderungsmittel werden seit vielen Jahren sehr reduziert für den Wohnbau verwendet, vielmehr „verschiedenen anderen Budgetnotwendigkeiten“ zugeführt. Woher kommen die Mittel eigentlich? Von jede*r Arbeitnehmer*in und jede*r Arbeitgeber*in in Österreich fließt ein Wohnbauförderungsbetrag in Höhe von je 0,50 % der Bruttolöhne (ausgenommen in Wien sind es 0,75 %) in die Wohnbauförderung, sodass sich pro Dienstverhältnis ein Gesamtbeitrag von 1 % der Bruttolöhne (für Wien 1,50 Prozent) ergibt. Seit 2008 sind diese Mittel in den Bundesländern aufgrund politischer und rechtlicher Entwicklungen (Außerkraftsetzung des Zweckzuschussgesetzes) nicht mehr zweckgebunden und können sozusagen als „Spielgeld“ für andere Budgetposten verwendet werden.
Die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel ist im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. In einem Interview vom 19.02.26 von Wohnminister Babler mit dem Fachmagazin a3 Bau bekräftigt dieser nun, dass die Zweckwidmung der Wohnbauförderung klare politische Priorität hat und noch in dieser Legislaturperiode im Zuge der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern umgesetzt werden soll. Dies soll das leistbare Wohnen stärken, die Mittel sollen künftig verbindlich für Wohnbau, Sanierung und Dekarbonisierung eingesetzt werden.
Der Österreichische Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen begrüßt in seiner Presseaussendung ausdrücklich die Aussagen von Wohnbauminister Babler zur geplanten Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Verbandsobmann Gehbauer betont, dass die Menschen zu Recht erwarten, dass eingehobene Beiträge tatsächlich für jenen Zweck verwendet werden, für den sie vorgesehen sind: „Die Wohnbauförderung muss konsequent für die Schaffung von leistbarem Wohnraum eingesetzt werden – für Wohnungen, die Generationen verbinden und langfristige Sicherheit bieten.“ Die Wohnbauförderung wird gemeinsam von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen aufgebracht. „Es ist an der Zeit, diesem Beitrag seine ursprüngliche Wirkungskraft zurückzugeben – durch eine gesetzlich verankerte Zweckbindung“, so Gehbauer.
Wir sagen: eine Rückeroberung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung wäre ein wohnpolitischer Meilenstein für leistbares Wohnen!
