Gastbeitrag Norbert Krammer / VertretungsNetz
Vor knapp sechs Jahren löste das Erwachsenenschutzgesetz die alte Sachwalterschaft ab. Neue Begriffe und neue Absicherung der Selbstbestimmung, neue Wahlmöglichkeit und das Ende von automatischer Einschränkung sind nun schon weitgehend Alltag. Es gibt aber noch viel zu tun und die Evaluierung des neuen Gesetzes sollte für Nachbesserungen und weitere Absicherung der Rechte von Menschen mit geminderter Entscheidungsfähigkeit Anlass und Motor bilden.
Der Artikel „Selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen, nicht behindern“ im Rundbrief der OÖ Sozialplattform reflektiert dies nochmals kritisch und im Überblick, lesen Sie hier.