Leserbrief Norbert Krammer/VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung
Einige Politiker:innen machen sich medienwirksam Sorgen um das Bargeld und verlangen verfassungsrechtlichen Schutz dafür. Das Alltagsproblem des fehlenden Zugangs zu Zahlungsmitteln für Menschen mit Beeinträchtigungen wird weiter wenig beachtet. Stattdessen werden Bankfilialen allerorts zugesperrt oder Öffnungszeiten eingeschränkt, sodass einfache Bankgeschäfte hürdenreich werden. Bargeld gibt’s fast nur beim Bankomat. Vielfach ist Bezahlen mit Geldscheinen unmöglich. Es wird stattdessen eine Bankkarte eingefordert: einfach hinhalten und schon ist alles erledigt. Überweisungen, Daueraufträge, Spareinlagen – fast alles muss der Bankkunde selbst auf der Website erledigen. Österreich verpflichtet sich in der UN-BRK die gleichberechtigte Teilhabe am Rechtsverkehr durch geeignete Unterstützung zu ermöglichen. Aber die täglichen Hürden überfordern viele ältere Menschen und Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder geringen Sprachkenntnissen. Da ist dann nichts barrierefrei und es gibt keinen Zugang zum Bargeld, ob das in der Verfassung steht oder nicht.