Beitrag von Norbert Krammer/VertretungsNetz in der ÖZPR
Im Dezember 2023 endet die Übergangsphase des 2. Erwachsenenschutzgesetzes (ErwSchG). Das Reformziel des quantitativen Rückgangs scheint bereits jetzt erreicht, zumindest vordergründig. Bei genauer Betrachtung sinkt die Anzahl nur im Bereich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Qualitative Ziele der neuen Gesetzesbestimmungen gingen fast unbemerkt in den neuen Alltag mit mehr Recht für Menschen mit Beeinträchtigungen über.
Im Beitrag in der ÖZPR werden einige Aspekte aus Sicht der Praxis beleuchtet und die quantitative Entwicklung kritisch kommentiert. Den Artikel lesen Sie hier.
Auch in der Tiroler Tageszeitung wird in einem Artikel mit dem Titel „Von Ideallösung weit entfernt“ auf die fehlenden Unterstützungen im ErwSchG hingewiesen. Die TT-Redakteurin Spirk-Paulmichl hatte im Interview besonders Interesse an der Frage, was das Land Tirol bzw. die Gemeinden zu einem Gelingen der Unterstützung beitragen können. Die Defizite bei der Umsetzung der UN-BRK treffen natürlich auch auf Salzburg zu.