Werte bleiben „gesichert“

Wer von den Mieter*innen kennt das nicht: du ziehst in eine Wohnung und noch bevor du in deinen 4 Wänden angekommen bist, bekommst du die erste Wohnkostenerhöhung. Entweder sind es die Heizkosten, die aufgrund starker Preissteigerungen angepasst werden müssen, oder die Betriebskosten, die wegen der massiven Teuerungen mit den tatsächlichen Ausgaben für die Liegenschaft nicht mehr mithalten können oder aber die in Mietverträgen vereinbarte Wertsicherungsklausel – mal sind es 3 %, mal 5 und selten 10 % – kommt zur Anwendung. Letztere tat dies ob der ungebremsten Inflation häufig, überflügelte die Inflation sogar, und belastet oder überlastet das Geldbörserl von Mieter*innen. Insbesondere dann, wenn man merkt, dass die Haushaltseinkommen nicht derselben konstanten Systematik folgen. Besonders schlimm wird´s, wenn die Mietanhebung aufgrund der Wertsicherungsklausel plötzlich 3 Jahre rückwirkend eingefordert wird.

Walter Rosifka begibt sich in seinem Beitrag „Wert“-Sicherung von Mieten: Ist das fair? im A&W Blog auf die Suche nach der sachlichen Rechtfertigung für Mietzinsanhebungen, da sich für die Mieter*innen trotz ständiger Wertsicherungsautomatik weder ihr Einkommen noch der tatsächliche Gebrauchs- bzw. Wohnwert der Wohnung durch Instandhaltungsarbeiten erhöht, die Immobilien von Vermieter*innen allerdings mehrfache Wertsicherungen und somit Profitsteigerung erfahren: neben den wertgesicherten Mieten haben bspw. Immobilien in den letzten 15 Jahren massive Wertsteigerungen erfahren und somit Gesamtrenditen steil nach oben befördert; auch beim Kauf von Immobilien durch Darlehensfinanzierung trägt das Inflationsrisiko nicht der Immobilien-Investor. Zum Beitrag geht´s hier.

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