Maßnahmenvollzug: Perspektiven durch Reform und Rechtsprechung

Gastbeitrag Norbert Krammer / VertretungsNetz

Die angekündigte Reform zum Maßnahmenvollzug scheint gefühlt schon Jahrzehnte umgesetzt zu werden. Leider noch immer ohne – oder nur kleinen – Ergebnissen. Aktuell ist es wieder so weit: Auch Justizministerin Zadić lässt die bestehenden Reformideen und Entwürfe überarbeiten und kündigt eine umfassende Reform an. Die Anzahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund eines eingeleiteten Strafverfahrens in die vorbeugende Maßnahme als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ eingewiesen werden steigt weiter an. Auch die forensischen Nachsorgeeinrichtungen haben immer mehr Bedarf abzudecken.

Neben dem bekannten Grundsatzproblem der dringenden Reformbedürftigkeit gibt es aktuell Probleme bei der ausreichenden Versorgung für die Bewohner_innen (Essen, Hygieneartikel, Freizeitbedarf), wenn der Pensionsbezug ohne entsprechende Gegenleistung der Einrichtung geteilt und einbehalten wird. Exemplarisch wurde eine Pensionsteilung/Zession mit Rechtsmittel erfolgreich bekämpft und der Oberste Gerichtshof hat diese Vorgangsweise als gesetzwidrig aufgehoben. Der Präzedenzfall schafft nun eine menschenwürdige Versorgung in Nachfolgeeinrichtungen. Zum Beitrag geht´s hier.

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