Wohnungslosigkeit in Zeiten von Covid-19

Textgestaltung Peter Linhuber, in Zusammenarbeit mit Torsten Bichler, Petra Geschwendtner, Bettina Neumayer und Bernhard Wallerstorfer

Lesezeit: 4 Minuten

Die letzten verfügbaren Daten zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Salzburg stammen aus deder Wohnbedarfserhebung im Oktober 2019 und somit vor möglichen Einschnitten durch die Covid19-Pandemie. Damals wurden 1451 Menschen im Bundesland Salzburg in Wohnungsnot erfasst. 307 dieser Personen waren als obdachlos zu klassifizieren, kamen also entweder in einer Notschlafstelle unter oder mussten als „rough sleeper“ im Freien nächtigen.[1] Diese Zahlen bedeuteten einen leichten Rückgang von Obdach- und auch Wohnungslosigkeit.

Die Covid-19-Pandemie muss vor diesem Hintergrund differenziert betrachtet werden. Als ansteckende Krankheit stellt Covid-19 Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, die oft mit gesundheitlich vulnerablen Menschen arbeiten, vor besondere Aufgaben, insbesondere bezüglich Prävention, Quarantäne, aber auch Schutz von Mitarbeiter*innen. In gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht fungiert die Pandemie als Vergrößerungs- und Brennglas: Problemsituationen entstehen nicht neu, werden durch die Krise allerdings sichtbarer gemacht und verstärkt.

Die Krankheit Covid-19 führte, insbesondere zu Zeiten des Lockdowns, zu einem teilweisen Verlust der Niederschwelligkeit von Einrichtungen, beispielsweise wenn eine telefonische Voranmeldung für einen Termin obligatorisch wurde oder nur eingeschränkter Parteienverkehr möglich war. Kontakte mit Einrichtungen, aber auch mit Ämtern und Behörden waren für die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe oft insofern erschwert, als dass viele Personen nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen (z.B. Smartphone, Internetzugang, eigene Email-Adresse).

Durch gemeinsame Bemühungen von Einrichtungen der Sozialen Arbeit, Ämtern und Behörden und nicht zuletzt durch Solidarität aus der Bevölkerung konnten die basalsten Bedürfnisse weiterhin befriedigt werden, beispielsweise durch organisierte Essensausgabe oder wenn Privatpersonen wohnungslose Bekannte und Freunde bei sich nächtigen ließen.

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe konnten nach anfänglichen Schwierigkeiten ausreichend mit Schutz- und Hygieneausrüstung versorgt werden. Für die Zeit des Lockdowns wurde, auf Bemühen von Sozialeinrichtungen hin, in Kooperation mit Stadt und Land ein Notfallplan für den Umgang mit positiven Covid-19-Fällen in Einrichtungen erstellt, wobei dieser inzwischen von behördlicher Seite ausgelaufen ist, ohne dass neue Lösungen geschaffen wurden.

Notreisende wurden zu Beginn des Lockdowns bei der Rückreise unterstützt, kehrten aber inzwischen aufgrund der Situation in Rumänien häufig zurück. Aufgrund eines erhöhten Platzbedarfes in den Einrichtungen kann die Gruppe der Notreisenden derzeit nur unzureichend versorgt werden, was mit verschärften Problemlagen einhergeht.

Ambulante Angebote, wie Übergangswohnen oder Housing First, haben sich in der Krise bewährt. Personen mit eigener Wohnung hatten einen Rückzugsort, konnten sich dementsprechend zurückziehen und im Notfall auch selbstständig in Quarantäne begeben. Dasselbe gilt für das 24-Stunden-Wohnen, das für die Zeit des Lockdowns zur Verfügung gestellt werden konnte.

In gesellschaftlicher Hinsicht muss festgehalten werden, dass sich der Zustand psychisch belasteter Menschen, die mit Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Kontakt stehen, verschlechtert hat; diesbezügliche Symptomatiken wurden vom Fachpersonal verstärkt in den Wochen nach dem Lockdown wahrgenommen (beispielsweise Perspektivlosigkeit und Rückfälle in Suchtverhalten). Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein spezifisches Phänomen der Wohnungslosenhilfe, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung.[2] Dieser Anstieg kann allerdings nicht allein auf die Pandemie zurückgeführt werden, da die Anzahl an Menschen, die unter psychischen Erkrankungen oder Angststörungen leiden, auch in den Jahren zuvor steigend war, sowohl was die Allgemeinbevölkerung, als auch die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe betrifft.[3]

Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet kam es ebenso zu einer Verschärfung der Situation. Personen, die der Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe angehören, sind oft prekär beschäftigt, und gehörten mitunter zu den Ersten, die ihre Anstellung verloren. Durch den Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ist zu befürchten, dass die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe in den kommenden Monaten wachsen wird;[4] auch jetzt ist schon ein erhöhter Bedarf sichtbar. Bei den Sozialberatungen kam es zu vermehrten Anfragen, auch bezüglich finanzieller Unterstützung durch diverse Fonds. Hier ist ebenfalls festzuhalten, dass eine „Abstiegsgesellschaft“ mit einem wachsenden Prekariat schon vor der aktuellen Krise diagnostiziert wurde.[5]

Umso besorgniserregender ist es, dass die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bedarfsorientierte Mindestsicherung jetzt schon kaum ausreichen, um Grundbedürfnisse zu befriedigen. Diese Lage wird sich voraussichtlich mit Einführung des Sozialunterstützungsgesetz, die auf den 1. Jänner 2021 verschoben wurde, noch zuspitzen. Das Sozialunterstützungsgesetz sieht finanzielle Einbußen von 15% für Dinge des täglichen Lebens wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel, etc. für alle Bezieher*innen vor. Die volle Anrechnung der Wohnbeihilfe lässt Expert*innen zudem befürchten, dass die Zahl von wohnungslosen Männern, Frauen und Kindern steigen wird.

Angesichts dieser differenzierten Problemlagen sehen Expert*innen den dringenden Bedarf nach mehreren Maßnahmen. Eine grundsätzliche Notversorgungsstruktur mit einer Betreuung rund um die Uhr konnte kurzfristig während des Lockdowns realisiert werden und hat sich bewährt; hier wird die Fortsetzung dringend empfohlen. Zur Versorgung sollten unbedingt Einbettzimmer bereitstehen, mit der Möglichkeit zur Pflege von kranken Personen. Im Falle von akuten, positiven Covid-19-Fällen ist eine eigene Versorgungsstruktur notwendig, für die den Ansprüchen entsprechende Leerstände mobilisiert werden könnten. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung muss eine Versorgungsstrategie von Testungen über Absonderungen bis zu Quarantänemaßnahmen umgesetzt werden, um bei der genannten Zielgruppe das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Diese Strategie ist unabdingbar, da sich die Zielgruppe meist im öffentlichen Raum aufhält und hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung seitens der Gesundheitsbehörden vorliegt. Dazu gehört auch die behördliche und politische Abstimmung und Klärung der Zuständigkeiten zwischen Sozial- und Gesundheitsbereich. Dezentralisierte, ambulante Angebote konnten selbst in der Zeit des Lockdowns gut weiterbetrieben werden und stellen eine nachhaltige Lösung dar. Zuletzt hat sich wiederum gezeigt, wie essenziell Aufsuchende Arbeit bzw. ein professionelles Streetwork für Betroffene (Information, Notversorgung, Beziehung) und für Politik, Verwaltung und Gesellschaft (Information, Entwicklung von Angeboten, Vermittlung zwischen den Bedürfnissen) ist. Das gilt nicht nur aber insbesondere in Krisensituationen.


[1] Forum Wohnungslosenhilfe Salzburg (Hg.), Wohnbedarfserhebung 2018, <http://forumwlh.at/wp-content/uploads/2019/04/WBEH-2018.pdf>, eingesehen am 27.09.2020.

[2] <https://www.donau-uni.ac.at/de/aktuelles/news/2020/deutlicher-anstieg-an-psychischen-symptomen0.html>, eingesehen am 27.09.2020

[3] Verband Wiener Wohnungslosenhilfe (Hg.), Psychisch krank und wohnungslos: Ein Dachschaden, S. 7, in: Geht’s noch? Psychisch krank und wohnungslos, S. 7-10.

[4] Vanessa Gaig, Experten rechnen mit tausenden Obdachlosen mehr und fordern Härtefallfonds, in: https://www.derstandard.at/story/2000117192064/experten-rechnen-mit-tausenden-obdachlosen-mehr-und-fordern-haertefallfonds, eingesehen am 27.09.2020.

[5] Oliver Nachtwey, Die Abstiegsgesellschaft. Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne, Berlin 2016.

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