Gastbeitrag Norbert Krammer/VertretungsNetz
Die Reformziele für das 2. Erwachsenenschutzgesetz wurden in den ersten Jahren bereits teilweise erreicht. Bei einer genaueren Analyse muss auch bei der erzielten Reduktion der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (in Nachfolge der Sachwalterschaft) ein Anstieg der Gesamtzahl durch die neuen Vertretungsformen (gesetzliche und gewählte Erwachsenenvertretung) konstatiert werden. Aber auch qualitativ bleiben Mängel, wird die Erwachsenenvertretung manchmal als Betreuungsform missverstanden oder zur administrativen Erleichterung gewünscht. Auch einige Behörden bearbeiten Anträge auf Sozialhilfe nicht, wenn „Zweifel an der Eigenberechtigung“ vorliegen und warten, bis eine Erwachsenenvertretung bestellt ist – obwohl Betroffene entscheidungsfähig wären und sich außerdem in einer akuten Notlage befinden. Diesen Fragen wird im Beitrag von Norbert Krammer im Rundbrief der oö Sozialplattform nachgespürt, nachzulesen hier.